Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen das entstehende Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns als Reiseveranstalter geregelt wird. Wir weisen ausdrücklich auch auf die Datenschutzbestimmungen nach der DSGVO und der vorgeschriebenen Unterrichtung des Reisenden hin. Mit der Reiseanmeldung, die entweder per Online-Formular oder schriflich erfolgen kann, bestätigen Sie, dass Sie unsere AGB sowie die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben und diese akzeptieren.

 

01. Anmeldung

Mit der Anmeldung bietet der Reisegast dem Reiseveranstalter einen Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies geschieht auf der Grundlage der online dargestellten Reisebeschreibung des Pauschalangebots sowie den ergänzenden Angaben in diesen AGB. Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst frühzeitig anzumelden.

02. Abschluss der Reisevertrages

Der Vertrag zwischen Ihnen als Reisegast und dem Reiseveranstalter kommt mit Annahme Ihrer entgegengenommenen Anmeldung und der Zusendung der Reisebestätigung sowie beigefügter Rechnung über den Anzahlungsbetrag zustande. Dies gilt auch für die vom Buchenden im Anmeldeformular weitere genannte Person, soweit gegeben. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt ein neues Angebot zustande, an das der Kunde 10 Tage gebunden ist. Zu einem Vertragsverhältnis kommt es, wenn der Kunde innerhalb dieser Zeit das neue Angebot durch Anzahlung und Restzahlung oder durch die Annahme der Reiseleistung annimmt.

03. Zahlung

Mit Vertragsabschluss per Aushändigung/Übermittlung der Reisebestätigung inklusive Rechnung ist eine Anzahlung zu leisten, die 20 Prozent des Reisepreises beträgt. Diese Anzahlung wird auf den Gesamtpreis der Reise angerechnet. Dem Reisegast ist es auch möglich, den Gesamtbetrag sofort zu begleichen.

Die Restzahlung, sofern nicht komplett beglichen, ist spätestens 5 Wochen vor Reisebeginn fällig. Zu diesem Zeitpunkt steht fest, dass die Reise nicht aus einem der unter Punkt 6a genannten Gründe ausfallen kann.

Der Reiseveranstalter behält sich vor, den fälligen Reisebetrag ggf. mit Mahnungen und angemessener Fristsetzung einzufordern. Wird der Restbetrag dennoch nicht bezahlt, kann der Reiseveranstalter SalsaVacation vom Reisevertrag zurücktreten und dem Reisegast Rücktrittskosten in Rechnung stellen.

04. Reisepreis und Leistungsänderungen

Der Reiseveranstalter SalsaVacation behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsabschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich unmittelbar und tatsächlich erst nach Vertragsabschluss eine Erhöhung der Kosten für Beförderungsleistungen ergeben sollte, zum Beispiel höhere Treibstoffkosten, höhere Steuern oder sonstige Abgaben und Gebühren (z.B. Flughafen- und Taxigebühren).

Der Reisepreis wird in solchen Fällen in dem Maße erhöht, wie sich die zusätzlichen Kosten anteilig pro Reisegast auswirken. Tritt dieser Fall ein, so wird der Reiseveranstalter den Reisegast darüber informieren, ihm die Gründe für die Erhöhung des Reisepreises darlegen und die Berechnungsgrundlage erläutern.

Der Reiseveranstalter behält sich vor, ggf. Kurse und einzelne Programmpunkte zu veränderten Zeiten stattfinden zu lassen, sofern die vor Ort sich ergebenden Bedingungen dies nötig machen. Abweichungen vom in der Reisebeschreibung dargelegten Programm sind aufgrund der spezifischen Besonderheiten der Destination durchaus möglich. Sie sind aber nur in dem Maße zulässig, soweit sie nicht das Gesamtkonzept des Reiseprogramms maßgeblich beeinträchtigen.

05. Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen

Nimmt der Reisegast einzelne ihm ordnungsgemäß angebotene Reiseleistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch, etwa durch Krankheitsausfall oder vorzeitigem Reiseabbruch aus zwingenden Gründen, so besteht für den Reisegast kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich jedoch um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, sofern es sich nicht um eine völlig unerhebliche Leistung handelt.

06. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten, bevor die Reise angetreten wird:

a) wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Diese Mindestteilnehmerzahl muss in der Reisebestätigung angegeben sein. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über den Umstand einer Nichtdurchführung der Reise mit einer schriftlichen Rücktrittserklärung in Kenntnis zu setzen. Ein Rücktritt von SalsaVacation später als 2 Wochen vor Reiseantritt ist nicht zulässig. Dem Kunden werden die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.

b) wenn der Kunde trotz entsprechender Abmahnung des Reiseveranstalters den Ablauf oder die Vorbereitung der Reise gravierend stört oder sich in einer Weise vertragswidrig verhält, dass der Reiseveranstalter eine Kündigung für gerechtfertigt erachtet. Im Fall einer Kündigung seitens des Reiseveranstalters aus verhaltensbedingten Gründen beim Kunden verbleibt der Anspruch auf den Reisepreis beim Reiseveranstalter. Für solche Fälle ist keine Frist einzuhalten.

07. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn

Der Kunde hat das Recht, jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurückzutreten. Ein solches Anliegen ist dem Reiseveranstalter unter der angegebenen Firmenanschrift schriftlich zu erklären. Empfohlen wird eine schriftliche Erklärung per E-Mail oder per Brief. Tritt der Kunde die Reise nicht an oder tritt der Kunde vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück, verliert SalsaVacation den Anspruch auf den Reisepreis. SalsaVacation kann jedoch stattdessen eine angemessene Entschädigung für die bereits getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen vom Kunden verlangen.

Der Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt; maßgeblich für die jeweilige Höhe der Entschädigung ist der vom Kunden gesetzte Zeitpunkt der an SalsaVacation gerichteten schriftlichen Rücktrittserklärung. Das bedeutet, je näher der Zeitpunkt des vom Kunden erklärten Rücktritts vom Reisevertrag am geplanten Zeitpunkt der Reise liegt, desto höher kann der Reiseveranstalter die in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalierte Entschädigungszahlung berechnen.

Die Entschädigung nach Zugang der schriftlichen Rücktrittserkärung des Kunden staffelt sich zeitlich folgendermaßen:

– bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 10 %
– ab dem 89. bis 51. Tag 25 %
– ab dem 50. bis 31. Tag 35 %
– ab dem 30. bis 21. Tag 45 %
– ab dem 20. bis 14. Tag 65 %
– ab dem 13. bis 6. Tag 75 %
– ab dem 5. bis 1. Tag 80 %
– am Abreisetag und bei Nichtantritt 90 %

 

SalsaVacation behält sich vor, die vorstehenden Pauschalen außer Acht zu lassen und stattdessen eine höhere konkrete Entschädigung zu verlangen, wenn SalsaVacation nachweisen kann, dass die tatsächlichen Aufwendungen wesentlich höher sind als die jeweils anwendbare Pauschale. In solchen Fällen ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung in schriftlicher Ausführung konkret zu belegen. SalsaVacation ist zudem berechtigt, eine zusätzliche Entschädigung zum Ausgleich für die trotz Rücktritts des Kunden zu bezahlenden Tranztrainer zu verlangen. Grundlage hierfür ist der an der Gruppengröße ausgerichtete Pro-Kopf-Preis.

08. Benennung Ersatzperson

Der Kunde kann vor Antritt der Reise ohne Angabe von Gründen erklären, dass anstatt seiner eine andere dritte Person in den bestehenden Reisevertrag eintritt. Die Bewilligung ist jedoch von der Kulanz des Reiseveranstalters abhängig. SalsaVacation kann dem Eintritt einer dritten Person ohne Angabe von Gründen widersprechen. Tritt ein Dritter in den Reisevertrag ein, übernimmt dieser damit die dem Reisevertrag zugrundeliegenden Rechte und Pflichten. Die dritte Person und der Kunde sind gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis verpflichtet.

Eine solche Erklärung ist an den Reiseveranstalter spätestens bis 10 Tage vor Reiseantritt schriftlich (per E-Mail oder per Brief an angegebene Firmenadresse) zu richten. Für den entstehenden Mehraufwand kann der Reiseveranstalter eine einmalige Umbuchungsgebühr von 50,- Euro oder im Einzelfall einen konkret bezifferten Betrag anhand der tatsächlich entstandenen Kosten verlangen.

09. Vertragsauflösung aus besonderen Gründen

Der Reisevertrag kann sowohl von seiten des Kunden als auch des Reiseveranstalters gekündigt werden, wenn Ereignisse höherer Gewalt eintreten, die bei Abschluss des Vertrags noch nicht absehbar waren und die die Reise erheblich erschweren oder beeinträchtigen. In solchen Fällen kann der Reiseveranstalter für die bereits geleisteten Aufwendungen oder die noch zu erbringenden Reiseleistungen, die zur Beendigung der Reise notwendig werden, eine angemesse Entschädigung verlangen, die er in schriftlicher Form darlegt und dem Kunden per Postweg oder E-Mail übermittelt.

10. Haftung des Reiseveranstalters bei Mängeln

Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Ablauf der vertraglich vereinbarten Reise nach besten Kräften gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen soweit er selbst Einfluss darauf nehmen kann. Ortsübliche Unwägbarkeiten, die nicht vom Reiseveranstalter verursacht und nicht durch ihn verändert werden können, sind davon ausgeschlossen.

Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen, wenn der Reisende den Mangel selbst verschuldet hat. Dasselbe gilt, wenn ein Dritter (nicht der Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters) den Mangel verschuldet hat. Eine Haftung des Reiseveranstalters ist auch ausgeschlossen, wenn der Mangel durch höhere Gewalt verursacht wurde. Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise aufgrund solcher Beeinträchtigung aus wichtigem Grund in einer für den Reiseveranstalter erkennbaren Art und Weise nicht zumutbar ist. Zulässig ist die Kündigung erst, wenn eine vom Kunden benannte angemessene Frist verstrichen ist, ohne dass der Reiseveranstalter eine Lösung herbeiführt. Wird der Reisevertrag seitens des Kunden gekündigt, so behält SalsaVacation bezüglich der bislang erbrachten und zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen der jeweiligen Beförderungsunternehmen – es gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transport- bzw. Beförderungsunternehmen. Bei Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen hinsichtlich der Flugreisen vor Ort unverzüglich mit einer Schadensanzeige der Fluggesellschaft mitzuteilen. Eine Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung innerhalb von 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Für Leistungsstörungen bei Fremdservices (z.B. Busse, Sammeltaxis, Mietwagen, Ausflüge, Ausstellungen etc.) sowie bei Sonderveranstaltungen haftet der Reiseveranstalter nicht.

11. Beschränkung der Haftung

Die Haftung des Reiseveranstalters, die auf dem Reisevertrag basiert, für Schäden, die nicht von der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit herrühren, sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt wird.

12. Verpflichtung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich einem Teammitglied des Reiseveranstalters mitzuteilen und um Abhilfe zu ersuchen. Die zuständigen Personen mit Kontaktdaten sind in den Reisebeschreibungen dargelegt. Diese sind angehalten, für entsprechenden Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Zudem ist der Kunde verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, ggf. auftretende Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Kommt der Reisende schuldhaft diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, so stehen ihm keine Ansprüche auf Minderung zu.

13. Vorschriften hinsichtlich Pass, Visa, Zoll und Gesundheit

Der Reiseveranstalter bietet dahingehende allgemeine Informationen auf seiner Webseite an, die jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Der Reiseveranstalter ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass der Kunde die bestehenden Pass-, Visa- Zoll- und Gesundsvorschriften einhält. Für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Eventuell eintretende – auch finanzielle – Nachteile, die daraus resultieren, dass der Kunde die Vorschriften nicht einhält, sind vom Kunden selbst zu tragen. Für die ausreichende Gültigkeit entsprechender Dokumente wie Reisepass und Personalausweis ist der Kunde verantwortlich.

14. Ansprüche/Verjährung

Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SalsaVacation beruhen, unterliegen einer Verjährunsfrist von zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters beruhen. Alle sonstigen vertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Folgetag des vertraglichen Reiseendes. Erhebt der Kunde wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise Ansprüche, muss er diese innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter in schriftlicher Form geltend machen.

15. Deutsches Recht / Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen

Für das Vertragsverhältnis, das zwischen dem Kunden und den Reiseveranstater besteht, ist deutsches Recht anzuwenden. Werden einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam, bedeutet dies nicht, dass der gesamte Reisevertrag unwirksam wird.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Kassel. Für Verbraucher bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.

Tanzcafé Baila Salsa
Annastraße 16
34119 Kassel
Telefon: (+49) 157 33 24 75 75
mail@kuba-tanzreise.de
www.kuba-tanzreise.de

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